Nachhaltigkeit & Transparenz

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Nachteilige Auswirkungen

Art. 4 VO (EU) 2019/2088

Investitionsentscheidungen können negative Auswirkungen auf die Umwelt (Klima, Wasser, Biodiversität), soziale Belange oder die Korruptionsbekämpfung haben. Als verantwortungsvoller Finanzdienstleister streben wir danach, solche Effekte zu vermeiden.

Die lückenlose Umsetzung der komplexen EU-Vorgaben erfordert aktuell jedoch einen unverhältnismäßig hohen Aufwand. Daher bieten wir derzeit kein formales Nachhaltigkeitskonzept zur Abbildung spezifischer Kundenpräferenzen an. Um rechtliche Unklarheiten auszuschließen, erklären wir gesetzeskonform, dass wir nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vorläufig und bis auf Weiteres nicht einbeziehen.

Unsere grundsätzliche Bereitschaft, einen aktiven Beitrag zu ressourceneffizientem Wirtschaften und zur Minimierung von Klimarisiken zu leisten, bleibt hiervon unberührt. Sobald ein tragfähiges und transparent prüfbares Konzept operativ umsetzbar ist, werden wir dieses anbieten.

Umgang mit Risiken

Art. 3 & 5 VO (EU) 2019/2088

Sensibilisierung & Risikomanagement

Wir bekennen uns zu einem nachhaltigen Wirtschaften in unserer eigenen Organisation und sensibilisieren unsere Mandanten aktiv für diese Aspekte. Da ökologische, soziale oder governancebezogene Defizite den Wert von Vermögenswerten direkt mindern können (Nachhaltigkeitsrisiken), nutzen wir spezifische Strategien, um diese Gefahren frühzeitig zu erkennen und einzugrenzen.

Ausschlusskriterien & Umsetzung

Zur Risikominimierung schließen wir Unternehmen mit erhöhtem Nachhaltigkeitsrisiko systematisch aus. Hierbei stützen wir uns auf marktübliche Bewertungsmethoden. Die praktische Umsetzung erfolgt entweder über die Auswahl von Investmentfonds mit integrierten Nachhaltigkeitsfiltern oder über Analysen renommierter Rating-Agenturen im Rahmen der Vermögensverwaltung. Die genauen Details werden in den individuellen Vereinbarungen verankert. Eine explizite Bewerbung ESG-spezifischer Merkmale für Finanzinstrumente ist nicht vorgesehen.

Vergütungspolitik

Die Einhaltung unserer Strategien zur Bewältigung von Nachhaltigkeitsrisiken ist fester Bestandteil der internen Organisationsrichtlinien. Sie fließt als maßgebliches Kriterium in die Leistungsbeurteilung unserer Mitarbeiter ein und beeinflusst die Gehaltsentwicklung. Damit steht unsere Vergütungspolitik im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben nach Art. 5 der Offenlegungsverordnung.

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